IBA GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2020
I. Allgemeine Bestimmungen
- Alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Dienstleistungen unterliegen ausschließlich den folgenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und nicht schriftlich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart wurde. Abweichende, widersprüchliche oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter gelten nicht, auch wenn sie nicht ausdrücklich abgelehnt wurden und / oder wir die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos vornehmen.
- Individualvereinbarungen mit dem Kunden im Einzelfall (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vorbehaltlich gegenteiliger Beweise ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung für den Inhalt solcher Vereinbarungen maßgeblich.
- Der Kunde darf seine Ansprüche gegen uns an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
- Wir sind berechtigt, die uns vom Kunden anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragszwecks und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu verwenden.
II. Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, auch wenn wir dem Kunden ergänzende Unterlagen (Berechnungen, Zeichnungen, Beschreibungen, etc.) übermittelt haben, an denen wir uns sämtliche Rechte vorbehalten.
- Grundsätzlich sind nur die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in unserer Preisliste aufgeführten Einheiten verfügbar, die dem Vertrag als Anhang beigefügt sind.
- Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Lieferung zustande.
- Geringfügige Abweichungen von unseren Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten.
III. Lieferung und Versand
- Lieferzeiten sind unverbindliche Angaben und gelten nur annähernd, sofern wir sie nicht ausnahmsweise schriftlich als verbindlich anerkannt haben.
- Sofern in Einzelverträgen nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz. Der Versand erfolgt ab Werk Göttingen oder ab Lager St. Louis, MO, USA, sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt wird.
- Die Art und Weise des Versands bestimmen wir, sofern uns nicht der Kunde schriftliche Weisungen gegen Kostenübernahme erteilt.
- Senden wir die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen als den in Abschnitt III.2 genannten Bestimmungsort, so erfolgt der Transport auf Risiko und Kosten des Kunden. Die Gefahr geht bereits mit der Übergabe der Ware an die für den Transport verantwortliche Person auf den Kunden über, auch wenn unsere eigenen Mitarbeiter den Transport durchführen.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert berechnet werden. Bei vereinbarten Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
- Kommt der Kunde in Verzug mit der Annahme oder verzögert sich der Versand aus Gründen, für die der Kunde verantwortlich ist, oder verstößt er gegen andere Mitwirkungspflichten, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz, einschließlich etwaiger zusätzlicher Ausgaben. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Verzug gerät.
- Im Falle eines Annahmeverzugs sind wir weiterhin berechtigt, die Lieferung zu verweigern, nachdem wir dem Kunden eine angemessene Frist für die Annahme gesetzt haben und diese Frist ohne Erfolg verstrichen ist, vom Vertrag zurückzutreten und pauschalen Schadenersatz zu fordern. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist oder dass der eingetretene Schaden wesentlich unter der Pauschale liegt. Wir werden nicht daran gehindert, weitere Schäden geltend zu machen oder andere Ansprüche geltend zu machen.
IV. Preise und Bezahlung
- Die auf unserer Preisliste gelisteten Preise verstehen sich einschließlich der Verpackungskosten, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und etwaiger Zölle, Abgaben und sonstiger Gebühren.
- Die Versand-/Transportkosten trägt der Kunde, sofern nicht abweichendes schriftlich vereinbart wird.
- Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Einkaufs-, Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei (3) Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Sollte die Preiserhöhung mehr als 10% betragen, kann der Kunde binnen zwei (2) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung von der betroffenen (Teil-)Leistung zurücktreten.
- Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Abnahme der Ware zahlbar. Hiernach kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist unser Geschäftssitz.
- Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Bei unseren spezialangefertigen Produkten sind wir insbesondere berechtigt, bis zu 50% der veranschlagten Kosten zu verlangen, bevor mit der Herstellung begonnen wird.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden oder sonstiger Ansprüche durch uns ist nicht ausgeschlossen.
- Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungsbeträge in Euro (EUR) zu zahlen. Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber an. Diskont und Gebühren, insbesondere im Bezug auf Wechselgebühren und Kursschwankungen bei Zahlung mit Fremdwährung gehen zu Lasten des Kunden.
- Wir sind berechtigt, Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Lieferung zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt werden, die hinreichend begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden dahingehend aufkommen lassen, dass unser Zahlungsanspruch oder sein Widerspruchsanspruch Leistung kann gefährdet sein. Ausreichend begründete Zweifel sind insbesondere: Die Eröffnung oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Kunden, ein erfolgloser Zwangsvollstreckungsversuch, die Vorlage nicht gedeckter Schecks oder falsche Angaben des Kunden, die seine Kreditwürdigkeit besser als die tatsächlichen Umstände darstellen. Das Recht, die Leistung zu verweigern, erlischt, sobald die Gegenleistung beeinträchtigt oder eine angemessene Sicherheit gegeben ist. Wir können hierfür eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können wir vom Vertrag zurücktreten.
V. Gewährleistungsrechte
- Jedwede Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten des Kunden setzt voraus, dass der Kunde der Verpflichtung nachkommt, die gelieferte Ware zu prüfen und uns einen Sachmangel gemäß § 377 HGB mitzuteilen. Wir sind unverzüglich schriftlich unter Angabe von Art und Umfang der angeblichen Mängel zu benachrichtigen. Mengenabweichungen, soweit sie keine Teillieferungen oder fehlerhafte Lieferungen darstellen, sind spätestens zwei (2) Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden. Werden diese Benachrichtigungsfristen nicht eingehalten, verfallen alle Gewährleistungsansprüche.
- Wir verzichten nicht auf unser Widerspruchsrecht, dass eine Benachrichtigung über angebliche Mängel nicht rechtzeitig oder ohne Angabe von Gründen erfolgt ist, falls wir mit dem Kunden verhandelt oder die Ware geprüft haben.
- Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Kunden nicht, einen Mangel an allen gelieferten Waren geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen wegen möglicher Mängel zurückzuhalten.
- Unsere Verantwortung für Mängel beschränkt sich nach unserem alleinigen Ermessen auf die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung eines einwandfreien Artikels (Nachlieferung). Bei der Nachlieferung hat der Kunde die mangelhafte Ware gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückzusenden. Die spätere Ausführung umfasst weder die Entfernung des fehlerfreien Artikels noch dessen Neuinstallation, wenn wir ursprünglich nicht zur Installation verpflichtet waren. Unser Recht, eine spätere Leistung unter den gesetzlichen Bedingungen zu verweigern, bleibt unberührt. Falls wir nicht in der Lage oder bereit sind, die Ware zu reparieren oder zu ersetzen, ist der Kunde nur nach eigenem Ermessen berechtigt, eine Ermäßigung des Kaufpreises zu beantragen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Mangel nur unwesentlich, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Widerruf.
- Wenn ein Mangel auf unser Verschulden zurückzuführen ist, kann der Kunde unter den in Abschnitt VI genannten Bedingungen Schadensersatz oder Aufwendungen verlangen.
- Aussagen von uns in Bezug auf die gelieferte Ware, insbesondere die Beschreibung der Ware und Aussagen zu deren Qualität und Konstruktion, gelten nicht als garantierte Merkmale, es sei denn, die Aussagen werden ausdrücklich als garantierte Merkmale bezeichnet. Wir haften im vereinbarten Umfang für das Fehlen eines garantierten Merkmals der Ware. Sofern in einer etwaigen Garantievereinbarung keine rechtlichen Konsequenzen festgelegt sind, ergeben sich diese aus den gesetzlichen Bestimmungen.
- Abweichend von der Bestimmung aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel ein (1) Jahr ab Lieferung oder, falls eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Diese Frist gilt für Ansprüche, für die verbindliche gesetzliche Fristen vorgeschrieben sind, und für Ansprüche, für die abweichende Fristen unten in Abschnitt VI aufgeführt sind.
VI. Schadensersatzhaftung Im Falle von Verschulden
- Unsere Haftung für Schäden, unabhängig von der Rechtsgrundlage, insbesondere für Unmöglichkeit, Verspätung, mangelhafte oder fehlerhafte Lieferung, Vertragsverletzung, Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts VI begrenzt, wenn und soweit die Haftung vom Verschulden abhängt.
- Wir haften nicht bei einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit dies nicht gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, d.h. solche vertraglichen Verpflichtungen, auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner unbedingt stützen muss und aufgrund der Art des Vertragsverhältnisses stützen kann. Wesentliche vertragliche Verpflichtungen sind regelmäßig die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung der bestellten Ware oder zur Erbringung der bestellten Leistungen, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solche wesentlichen Mängel, die deren Funktionalität oder Verwendbarkeit mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen, sowie Beratung, Schutz und Sorgfaltspflichten, die es dem Kunden ermöglichen sollen, die bestellte Ware vertragsgemäß zu verwenden, oder die das Leben oder die Gliedmaßen des Personals des Kunden oder sein Eigentum vor erheblichen Schäden schützen sollen.
- Soweit wir für Schäden haften, ist diese Haftung auf Schäden beschränkt, die wir zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der ordentlichen Sorgfalt im Handelsverkehr hätten vorhersehen müssen. Indirekte Schäden und Folgeschäden aus Mängeln des Liefergegenstandes sind zudem nur dann entschädigungsfähig, wenn solche Schäden typischerweise bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes zu erwarten sind.
- Kunden, die unsere Produkte für die industrielle Produktion nutzen, tun dies auf eigene Gefahr. Da wir die möglichen Verfahren und Prozesse für eine solche industrielle Anwendung der Produkte nicht vorhersehen oder kontrollieren können, wird jede Form von Garantie oder Haftung abgelehnt, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Unsere Anwendungshinweise sind in solchen Fällen nur als Empfehlungen zu verstehen, die uns in keiner Weise verpflichten.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- Die vorstehenden Bestimmungen sehen keine Umkehrung der Beweislast vor.
- Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Absätze V. und VI. gelten nicht für:
a. Schäden aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;
b. sonstige Schäden, die sich aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns ergeben;
c. die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
d. Fälle, in denen wir eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben.
VII. Höhere Gewalt
Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Verzögerungen bei der Lieferung, wenn diese durch höhere Gewalt oder andere Ereignisse verursacht wurden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren (z. B. Betriebsstörungen jeglicher Art, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Material oder Energie) , Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Epidemien oder Pandemien, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder das Versagen einer falschen oder vorzeitigen Lieferung durch Lieferanten, für die wir nicht verantwortlich sind. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur vorübergehender Natur ist, d.h. länger als vier (4) Wochen dauert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer werden die Liefer- oder Leistungsfristen verlängert oder vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verschoben.
VIII. Eigentumsvorbehalt und andere Rechte an den gelieferten Waren
- Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor, bis der Kunde sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus seiner Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden. Zur Veräußerung der Vorbehaltsware ist der Kunde nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges befugt.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
- Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Betrages unserer Rechnung zur Sicherung unserer Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit ihm vorrangig an uns ab. Der Kunde wird Zahlungen, die er aus dem Verkauf unserer Vorbehaltsware erhält, in erster Linie auf den nicht an uns abgetretenen Teil der Gesamtforderung anrechnen, sofern der Zahlende nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
- Soweit Eigentumsvorbehalte zu unseren Gunsten bestehen oder Forderungen des Kunden an uns abgetreten sind, ist der Kunde zur Erteilung der für die Wahrung unserer Rechte notwendigen Auskünfte verpflichtet. Das gilt insbesondere für Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf unsere Ware oder uns abgetretene Forderungen. Kosten einer Intervention zur Sicherung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Kunde ist auf Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Unser Recht, abgetretene Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Soweit der Kunde jedoch seinen Zahlungspflichten uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, auch sonst seine Leistungsfähigkeit gegeben ist und wir keinerlei Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß g) geltend machen, werden wir keine Einziehung vornehmen.
- Soweit und sobald der Wert der uns gegebenen Sicherheiten den Betrag unserer Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, sind wir zur Rückabtretung in entsprechendem Umfang verpflichtet.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen und auf Kosten des Kunden in unsere Verwahrung zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in einem solchen Fall nur vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Soweit der Kunde den Kaufpreis nicht zahlt, können wir die vorgenannten Rechte nur geltend machen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktritts vorliegen.
- Mit der Erfüllung unserer Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen, gehen die Sicherheiten ohne besondere Rückübertragung auf den Kunden über.
- Sofern in Einzelverträgen nichts anderes vereinbart ist, darf der Kunde verkaufte Waren, Lieferungen oder sonstige Dienstleistungen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht an gewerbliche Dritte weiterverkaufen oder Dritten gewerbliche Nutzungsrechte (z. B. durch Lizenzierung) der Waren, Lieferungen oder sonstigen Dienstleistungen gewähren.
- Aus Gründen der Klarheit und sofern in einem Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, gewähren wir dem Kunden keine Exklusivität für die verkauften Produkte, Waren, Lieferungen oder sonstigen Dienstleistungen. Stattdessen behalten wir uns alle Rechte vor, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, dieselben Produkte, Waren, Lieferungen und sonstigen Dienstleistungen mit identischen Inhalten an Dritte herzustellen oder zu verkaufen.
IX. Einhaltung von Gesetzen, Rechten Dritter und Exportkontrolle
- Unsere Produkte sollen der wissenschaftlichen Forschung dienen. Für diese Zwecke haben wir sie entwickelt. Eine Verwendung unserer Produkte für humanmedizinische oder diagnostische Zwecke, oder als Arzneimittel, ist nur zulässig, wenn solch eine Verwendung nach den für den Kunden und den Verwender maßgeblichen gesetzlichen Regelungen erlaubt ist, und, soweit erforderlich, auch eine Genehmigung der zuständigen Behörden vorliegt. Darüber hinaus bedarf eine derartige Verwendung unserer Produkte unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Ausdrückliche Verwendungshinweise auf der Verpackung stehen einer schriftlichen Zustimmung gleich; sie ersetzen aber nicht behördliche Genehmigungen, die im Land des Anwenders erforderlich sind.
- Dem Kunden ist auch bekannt, dass die bestellte Ware dem Export und Import sowie anderen gesetzlichen Beschränkungen und / oder anderen Genehmigungsanforderungen unterliegen kann. Der Kunde ist ausschließlich dafür verantwortlich, die Export- und Importkontrollbestimmungen, andere gesetzliche Beschränkungen einzuhalten und / oder entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen.
- Bei Beauftragung mit einer Auftragsarbeit (Spezialanfertigung) wie z.B. der rekombinanten Herstellung von Proteinen, oder der Herstellung von biologischen Molekülen, ggf. gemäß GMP, gilt ergänzend nachfolgende Klausel und wird Vertragsbestandteil: Wir prüfen in unserer Eigenschaft als Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Durchführung der Auftragsarbeit nicht, ob wir hierbei Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde als Besteller der Auftragsarbeit versichert, dass die von uns hergestellten Produkte keine Schutzrechte bzw. sonstigen Rechte Dritter verletzen. Er sichert ferner zu, alle zur Herstellung der Produkte durch uns erforderliche Genehmigungen/Lizenzen der Schutzrechtsinhaber eingeholt zu haben. Sollten bei dieser Auftragsarbeit dennoch Rechte Dritter verletzt werden, so hat der Kunde uns den Schaden zu ersetzen, der der Auftragnehmerin durch diese Rechtsverletzung entsteht und uns in diesem Umfang von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf die Verletzung von Schutzrechten gestützt werden, freizustellen.
- Soweit der Kunde eine Bestellung aufgibt, bestätigt er damit konkludent, über sämtliche etwaige erforderliche Genehmigungen zu verfügen. Wir sind gleichwohl berechtigt, etwaige Nachweise zu verlangen.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rechte oder Ansprüche gegen uns, wenn der Vertrag aufgrund widersprüchlicher gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere widersprüchlicher Export- oder Importbestimmungen, nicht bestimmungsgemäß ausgeführt werden kann. Wir haben dennoch Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises für die Ware oder die vereinbarte Vergütung für vereinbarte Leistungen.
- Verstößt die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter (z. B. Vorschriften über die Verwendung der Waren, Export- oder Einfuhrbestimmungen oder Kopierrechte) und führen diese Verstöße zu unserer Haftung, ist der Kunde verpflichtet uns entsprechend zu entschädigen oder, falls dies nicht möglich ist, um uns für etwaige Schäden zu entschädigen.
X. Informations- und Kooperationspflichten des Kunden
- Der Kunde informiert uns jederzeit über Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten, Lizenzen oder ähnlichen Rechten, von denen der Kunde Kenntnis erlangt hat, und arbeitet mit uns zusammen, um solche Rechtsverletzungen abzuwenden. Wir werden ausschließlich und endgültig befugt sein, über die angemessenen Maßnahmen zu entscheiden.
- Darüber hinaus sind wir vom Kunden, soweit dies möglich ist und soweit dieser Kenntnis davon hat, über mögliche Schadensrisiken zu informieren, die sich aus unseren Produkten ergeben können. Hierzu zählen insbesondere Erfahrungen des Kunden mit unseren Produkten oder mit Konkurrenzprodukten mit gleichen oder vergleichbaren Merkmalen, sofern der Kunde Kenntnis davon erlangt.
XI. Aufbewahrung und Abtretung
- Der Kunde ist nur dann berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, gerichtlich entschieden und endgültig und rechtsverbindlich sind oder wenn diese von uns anerkannt werden oder im gleichen Vertragsverhältnis stehen.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder auf Leistungsverweigerung.
XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges
- Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen, die einmal in Kraft getreten sind, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für jede Änderung dieser Klausel, die die schriftliche Form vorschreibt.
- Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.